Wärmebehandlung

Die mechanischen Eigenschaften des Werkstoffes werden in besonderem Maße durch die Wärmebehandlung bestimmt. Damit ein Werkstoff die für Federn verlangten Eigenschaften erhält, durchläuft er verschiedene Vergütungsprozesse.

Federn aus härtbarem Werkstoff werden gehärtet und angelassen. Die Federn werden durch gleichmäßiges Erwärmen auf die Härtetemperatur gebracht, mit einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit abgekühlt und daraufhin angelassen. Das Härten wird unter Schutzgas vorgenommen, um die Randentkohlung und die Verzunderung zu vermeiden. Die Anlaßzeit und die Anlaßtemperatur sind für das Verhältnis von Härte und Zähigkeit ausschlaggebend und verleihen der Feder die gewünschten Eigenschaften.

Federn aus federhartem Werkstoff werden bis auf einige Ausnahmen angelassen. Das Anlassen ist auch unter dem Begriff Temperieren, Bläuen oder Wärmeschlußbehandlung bekannt. Bei der Formgebung erfahren die federharten Werkstoffe mehr oder weniger große plastische Verformungen, die vor allem Biegeeigenspannungen hervorrufen. Um bei weiteren Beanspruchungen keine größeren plastischen Anteile zu schaffen, müssen diese Eigenspannungen weitgehend abgebaut werden. Das Abbauen wird durch den Vorgang des Anlassens innerhalb eng begrenzter Temperaturbereiche vorgenommen. Dabei werden gleichzeitig günstigere Federeigenschaften erzielt.

Es ist zu erwähnen, dass die durch das Anlassen auftretende Anlaßfarbe keinen Maßstab für die Temperaturstufe darstellt. Vielmehr ist die Färbung der Oberfläche von verschiedenen Faktoren abhängig, so zum Beispiel von der Legierung des Werkstoffes, von dem die Feder während des Vergütungsprozesses umgebenden Medium sowie von der Zeitdauer des Anlassens. Wie bekannt, tritt bereits nach einer gewissen Zeitdauer die Farbe der nächst höheren Temperaturstufe auf.