Zulässige Biegespannungen für ruhend oder selten wechselnd belastete Schnenkelfedern
Die zulässige Biegespannung ist von der Zugfestigkeit des Werkstoffes und dem gewählten Drahtdurchmesser abhängig. Wird eine Feder im öffnenden Sinne belastet, sind die zulässigen Biegespannungen um 20% niedriger anzunehmen. Hierzu sei bemerkt, dass bei ruhend oder selten belasteten Schenkelfedern für die zulässige Biegespannung sämtlicher kaltgezogener Federnwerkstoffe für die zulässige Biegespannung sämtlicher kaltgezogener Federnwerkstoffe σzul = 0,75 . σB kp/mm2 gewählt werden kann.
Überschreitet der errechnete Biegespannungswert die zulässige Biegespannung, so »setzt« sich die Feder, d.h., die Schenkel gehen nach der Belastung nicht mehr in die Ausgangsstellung zurück. Die Biegespannung, die zur maximal verlangten Federkraft gehört, soll deshalb die zulässige Biegespannung nicht überschreiten.
σzul = zulässige Biegespannung ist die bei Belastung der Feder im Drahtquerschnitt auftretende noch erlaubte Zugspannung. Sie ist von der Zugfestigkeit des Werkstoffes abhängig