Zulässige Schubspannungen für ruhend oder selten wechselnd belastete Druckfedern

Die zulässige Schubspannung ist von der Zugfestigkeit des Werkstoffes und dem gewählten Drahtdurchmesser abhängig. Hierzu sei bemerkt, daß bei ruhend oder selten wechselnd belasteten Druckfedern für die zulässige Schubspannung sämtlicher kaltgezogener Federnwerkstoffe τzul = 0,5 • σB kp/mm2 gewählt werden kann. Aus Sicherheitsgründen sollen hierbei die unteren Werte der Zugfestigkeiten eingesetzt werden.

Überschreitet der errechnete Schubspannungswert die zulässige Schubspannung, so »setzt« sich die Feder, d. h. die Feder geht nach der Belastung nicht mehr auf ihre ursprüngliche Länge zurück. Die Schubspannung, die zur maximal verlangten Federkraft gehört, soll deshalb die zulässige Schubspannung nicht überschreiten.

τzul = zulässige Schubspannung ist die bei Belastung der Feder im Drahtquerschnitt auftretende noch erlaubte Schubspannung. Sie ist von der Zugfestigkeit des Werkstoffes abhängig
σB = Zugfähigkeit ist die auf den Anfangsquerschnitt einer Werkstoffprobe bezogene Höchstlast