Zulässige Schubspannungen für ruhend oder selten wechselnd belastete Zugfedern
Die zulässige Schubspannung ist von der Zugfestigkeit des Werkstoffes und dem gewählten Drahtdurchmesser abhängig. Allgemein sei bemerkt, dass bei Zugfedern für die zulässige Schubspannung sämtlicher Federnwerkstoffe τzul = 0,45 . σB kp/mm2 gewählt werden kann.
Überschreitet der errechnete Schubspannungswert die zulässige Schubspannung, so »setzt« sich die Feder, d.h. bei einer Feder mit Vorspannkraft wird die Vorspannkraft teilweise herausgezogen bzw. die Feder geht nach der Belastung nicht mehr auf die ursprüngliche Länge zurück. Die Schubspannung, die zur maximal verlangten Federkraft gehört, soll deshalb die zulässige Schubspannung nicht überschreiten.
τzul = zulässige Schubspannung ist die bei Belastung der Feder im Drahtquerschnitt auftretende noch erlaubte Schubspannung. Sie ist von der Zugfestigkeit des Werkstoffes abhängig
σB = Zugfähigkeit ist die auf den Anfangsquerschnitt einer Werkstoffprobe bezogene Höchstlast